Magdeburg,

Pressemitteilung

Kenia-Koalition nutzt Corona-Pandemie, um FREIE WÄHLER Sachsen-Anhalt bei der Landtagswahl 2021 zu benachteiligen

Kenia-Koalition nutzt Corona-Pandemie, um FREIE WÄHLER Sachsen-Anhalt bei der Landtagswahl 2021 zu benachteiligen

Die FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt haben bereits mehrfach schriftlich gegenüber der Landesregierung, der Landtagspräsidentin und der Landeswahlleiterin darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Landeswahlgesetzes erforderlich ist, um die Chancengleichheit bei der Landtagswahl 2021 für die FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt zu wahren. Eine Sammlung von insgesamt 5.100 Unterstützungsunterschriften ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt gesundheitlich unzumutbar sowohl für die Parteimitglieder, die die Unterstützungsunterschriften sammeln müssen als auch für diejenigen, die um die Unterstützungsunterschriften gebeten werden.

Seit der Kleinen Anfrage des MdL Jens Diederichs vom 16.11.2020 zu diesem Sachverhalt im Landtag, hat sich die Situation, durch steigende Inzidenzwerte belegt, permanent verschlechtert. „Eine Änderung des Landeswahlgesetzes erfolgte rechtswidrig nicht, obwohl Sachsen-Anhalt inzwischen bundesweit die höchsten Inzidenzwerte hat.“, so die Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt Andrea Menke.

In der dritten Verordnung zur Änderung der 9. SARS-CoV-2-Eindämmunsverordnung vom Januar 2021 wird unter § 2 (2) die Durchführung von Mitglieder- und Delegiertenversammlungen von Parteien untersagt. In § 2 (3) der Verordnung befindet sich dann eine Öffnungsklausel für Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerber nach den jeweiligen Wahlgesetzen für bevorstehende Wahlen, „soweit diese Veranstaltungen zeitlich unaufschiebbar sind“. Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „zeitlich unaufschiebbar“ wird die Verantwortung dafür, ob dieser Rechtsbegriff ausgefüllt ist oder nicht, den kleinen Parteien und Wählergruppen, die noch Unterstützungsunterschriften sammeln müssen in undemokratischer Weise aufgebürdet, weil ja schließlich niemand genau sagen kann, wie lange es denn dauert, die entsprechende Anzahl von Unterstützungsunterschriften zu sammeln, vor den jeweiligen Einwohnermeldeämtern überprüfen zu lassen und rechtzeitig einzureichen. „Dadurch verletzt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt das verfassungsrechtliche Gebot auf Chancengleichheit aller Parteien und Wählergruppen, die betroffen sind.“, so Andrea Menke.

Allein der Umstand, dass verschiedene Fraktionen im Landtag prüfen, ob die Anzahl der Unterstützungs-unterschriften im Landeswahlgesetz reduziert werden soll oder nicht, darf zwingend nicht dazu führen, dass bis zur zweiten Lesung eines entsprechenden Änderungsgesetzes im März 2021 mit dem Sammeln von Unterstützungsunterschriften zugewartet wird und dann plötzlich die Parteien und Wählergruppen, die noch Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, feststellen, dass ihnen die Zeit davonläuft.

Andrea Menke, Vorsitzende FREIE WÄHLER Sachsen-Anhalt 

Andreas Strehlow, Stellv. Vorsitzender FREIE WÄHLER Sachsen-Anhalt