Die Wahl zum 8. Landtag von Sachsen-Anhalt findet am Sonntag, den 6. Juni 2021 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet. 

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten gewählt, die in den fünf Jahren ab 2021 das politische Geschehen in Sachsen-Anhalt gestalten sollen. Mehrere Parteien werden im Vorfeld sogenannte Landeslisten aufstellen - bestückt mit den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für einen Job als Landtagsabgeordneter bewerben. Am Ende entscheiden auch die Stimmenanteile für die einzelnen Parteien, welche Partei mit wie vielen Abgeordneten (Sitzen) in den Landtag einzieht. 

Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Wer wählen darf, wird im Vorfeld per Wahlbenachrichtigung informiert. In dieser Benachrichtigung sind auch Wahlbezirk und Wahllokal festgelegt. 

In Sachsen-Anhalt haben Wahlberechtigte zur Landtagswahl je zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei und damit die Sitzverteilung im Landtag gewählt. Auch bei Landtagswahlen besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Genauere Informationen und Fristen dazu, wann der ausgefüllte Briefwahlschein abgegeben werden muss, stehen in der Wahlbenachrichtigung.

Der Landtag in Sachsen-Anhalt wird ab 2021 kleiner: Die Zahl der Abgeordneten sinkt von 87 auf 83, die Zahl der Wahlkreise von 43 auf 41. Mit der Neueinteilung sollen die Bevölkerungsgrößen in den Wahlkreisen gleichmäßig aufgeteilt werden. Außerdem wird der Wahlrechtsausschuss von Menschen mit Behinderung, die betreut werden müssen, abgestellt. Damit soll deren Teilhabe am politischen Leben verbessert werden.

Wahlprogramm der FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2021